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Mehr in besten Händen - BKKST

Schnell wieder gesund werden – wer möchte das nicht, wenn er ins Krankenhaus muss! Die besten Chancen auf baldige Genesung haben Sie, wenn der Arzt Ihres Vertrauens Sie behandelt und Sie sich in ruhiger Umgebung gut erholen können. Doch leider dürfen die Mehrkosten für z. B. ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung nicht von Ihrer BKK übernommen werden.

Wenn Sie diese Lücke schließen wollen, springt der Tarif BKKST finanziell für Sie ein – und das zu 100 %. So können Sie sich zu einem niedrigen Monatsbeitrag Privatpatienten-Vorteile sichern und sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren.

Ihre Extras und Vorteile

  • Günstige Monatsbeiträge
  • Besonders günstige Kinderbeiträge
  • Kein Aufnahmehöchstalter
  • Sofortige Leistung

Leistungen des Tarifs BKKST

 
BKKST
freie Wahl des behandelnden Arztes
freie Wahl des Vertragskrankenhauses sowie Arzt Ihrer Wahl - einschließlich vor- und nachstationären Untersuchungen im Krankenhaus
Mehrkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
ambulante Operationen im Krankenhaus nach Vorleistung Ihrer BKK
Mehrkosten für den Transport zum und vom Krankenhaus

bis zu 250 EUR je Krankenhausaufenthalt

Unterbringungs- und Verpflegungskosten für eine Begleitperson

ein Elternteil als Begleitperson, wenn ein nach dem Tarif BKKST versichertes Kind unter zehn Jahren stationär behandelt werden muss

 
Ausführliche Informationen zum Leistungsumfang

Sie bestimmen, welches Vertragskrankenhaus für Sie das Richtige ist und von welchem Arzt Sie dort als Privatpatient behandelt werden möchten. Die Barmenia übernimmt 100 % der Kosten. Zum Leistungsumfang gehören auch die so genannten vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus. Und noch eine Besonderheit: Wenn die Umstände es erfordern, können Ärzte mit ihren Patienten eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.

Wenn Sie krank sind, möchten Sie lieber alleine bleiben und in Ruhe gesund werden? Oder doch lieber nach dem Motto "Geteiltes Leid ist halbes Leid"? Sie haben die freie Wahl! Denn untergebracht und verpflegt werden Sie, ganz nach Ihren Wünschen und den Möglichkeiten des Krankenhauses, in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Sie verzichten sowohl auf die privatärztliche Behandlung als auch die bessere Unterbringung? Dann erhalten Sie stattdessen 20 EUR Ersatz-Krankenhaustagegeld für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen.

Nach Vorleistung Ihrer BKK werden 100 % der Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus übernommen. Und wenn die Umstände es erfordern, kann Ihr Arzt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.

Im Rahmen einer stationären Heilbehandlung übernimmt die Barmenia 100 % der entstandenen Mehrkosten (max. 250 EUR je Krankenhausaufenthalt) für den Transport zum und vom Krankenhaus.

Wenn ein versichertes Kind unter 10 Jahre alt ist und stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, übernimmt die Barmenia 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für ein Elternteil als Begleitperson.

Für wen ist eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sinnvoll?

Eine Frage, die jeder für sich individuell entscheiden muss. Das deutsche Gesundheitssystem ist ohne Frage eines der besten. Aber es hat seine Leistungsgrenzen. Fragen Sie sich z. B. selbst,

  • ob Sie im Krankenhaus auf einen gewissen Komfort nicht verzichten möchten, also mindestens im 2-Bett-Zimmer untergebracht werden möchten,
  • ob Sie sich im Bedarfsfall auf die Expertise eines Spezialisten verlassen möchten, also die Chance haben möchten, den Arzt Ihres Vertrauens selbst zu bestimmen.

Dann sollten Sie sich diese Leistungen durch eine stationäre Zusatzversicherung sichern. Damit erhalten Sie bei einem stationären Aufenthalt sowohl übliche, als auch darüber hinausgehende Behandlungen, ohne sich über einen möglichen Eigenanteil Sorgen machen zu müssen.

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung.

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